Mit dem Renault Twizy ist ab sofort auch das kleinste Renault-Elektrofahrzeug vorsteuerabzugsberechtigt. Dadurch bekommen Unternehmen, wie schon für Renault ZOE und Renault Kangoo Z.E., die komplette beim Fahrzeugkauf entrichtete Mehrwertsteuer zurückerstattet. So gewinnt der kleine Stadtflitzer für Unternehmen, die durch Besonderheit auffallen und dabei einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten wollen, zusätzlich an Attraktivität.